(Bildquelle: Unspalsh / Timo Volz)

Das ändert sich 2025 bei Immobilien

Für Vermieter und Verwalter gibt es ab 2025 neue Regeln: Von Solarpflicht bis E-Rechnung – die neuen Regelungen für Immobilienverwalter und Vermieter im Überblick.

Das Jahr 2025 bringt für Immobilieneigentümer, Vermieter und Verwalter zahlreiche Änderungen mit sich. Der Immobilienverband Deutschland (IVD) hat die wichtigsten Neuerungen zusammengefasst, die man beachten sollte, um Bußgelder und andere Nachteile zu vermeiden.

Neue Grenzwerte für Kaminöfen

Ab Januar 2025 gelten verschärfte Emissionsgrenzen für Kamin- und Holzöfen, die zwischen 1995 und 2010 installiert wurden. Geräte, die die Grenzwerte von 0,15 Gramm Feinstaub und 4 Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter nicht einhalten, müssen modernisiert oder ausgetauscht werden. Schornsteinfeger sind verpflichtet, Verstöße zu melden, was Bußgelder von bis zu 50.000 Euro nach sich ziehen kann.

CO2-Preis und Heizungsprüfung

Der CO2-Preis steigt von 45 auf 55 Euro je Tonne, was die Nebenkosten spürbar erhöht. Eine 70-m²-Wohnung mit mittlerem energetischen Standard kostet jährlich etwa 17 Euro mehr. Außerdem fordert das Gebäudeenergiegesetz neue Heizungsprüfungen und -optimierungen. Für Verstöße drohen Bußgelder von bis zu 5.000 Euro.

Erweiterte Solarpflicht und steuerliche Vorteile für PV-Anlagen

(Bildquelle: unsplash /
Bill Mead)

Ab 2025 erweitern viele Bundesländer die Solarpflicht bei Neubauten und Dachsanierungen. Gleichzeitig profitieren Photovoltaikanlagen bis 30 Kilowatt-Peak von Steuerbefreiungen. Diese Regelung gilt für Anlagen, die ab dem 1. Januar 2025 installiert werden.

Neue Grundsteuer und digitale Prozesse

Die Reform der Grundsteuer führt bei vielen Immobilien zu höheren Belastungen. Ab 2025 können Vermieter Betriebskostenbelege elektronisch bereitstellen, und die E-Rechnung wird für Unternehmen verpflichtend. Diese Änderungen sollen Bürokratie abbauen und die Abrechnung effizienter gestalten.

Vereinfachte Mietverträge und Mindestlohnerhöhung

Für Gewerbemietverträge entfällt ab 2025 die Schriftform; Verträge können künftig digital abgeschlossen werden. Zudem steigt der Mindestlohn auf 12,82 Euro pro Stunde, was sich auf haushaltsnahe Dienstleistungen und Wohnnebenkosten auswirken dürfte.

Das marktEINBLICKE-Fazit

Immobilienbesitzer und Vermieter stehen laut dem IVD vor einem Jahr der Anpassungen. Frühzeitige Maßnahmen helfen, Kosten zu kontrollieren und rechtliche Risiken zu minimieren.

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